Der Irrsinn des österreichischen Staates kennt offenbar keine Grenzen:
Staatliche Repression und Tierausbeutungsindustrie veruschen erneut einzelne Tierbefreiungsaktivist_innen und damit die komplette Tierbefreiungsszene anzugreifen. Für die fünf betroffenen Aktivist_innen bedeutet das, dass nach über sechs Jahren Repression immer noch kein Ende in Sicht ist.
“In Stattgebung der Berufung wird das angefochtene Urteil in seinen Punkten […] aufgehoben und zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.”
Mit diesem Satz leitet das OLG Wien seine 100 Seiten dicke Entscheidung von Ende Mai 2013 ein und hebt damit die im Mai 2011 getroffenen Freisprüche von allen Anklagepunkten durch das Landesgericht Wr. Neustadt auf.
Rechtskräftig sind zwar alle Freisprüche von den skandalösen Anschuldigungen der Mitgliedschaft in einer Kriminellen Organisation (§ 278a StGB), die noch aufrecht erhaltenen Anschuldigungen sind jedoch kaum weniger haarsträubend:
Konkret sind fünf AktivistInnen u.a. aus dem Umfeld der Basisgruppe Tierrechte (BAT) und der Veganen Gesellschaft Österreich (VGÖ) betroffen. Ihnen wird, auch sechs Jahren nach ihrem inkriminierten politischen Aktivismus, die Versuchte Schwere Nötigung von pelzhandelnden Bekleidungsunternehmen wie Fürnkranz, Kleider Bauer und Escada vorgeworfen. Daneben beharrt der weiterhin zuständige Staatsanwalt Wolfgang Handler zusätzlich auf den abstrusen Vorwürfen der Sachbeschädigung, Tierquälerei (!) und Widerstand gegen die
Staatsgewalt. Für die fünf AktivistInnen bedeutet das, dass nach über sechs Jahren Repression immer noch kein Ende in Sicht ist.
Bisher hat das nun wieder befasste Landegericht Wr. Neustadt noch keinen Termin ausgeschrieben. Mit einem Verhandlungsbeginn im Spätsommer oder Herbst ist aber zu rechnen.
Als Zeichen der Solidarität mit den angeklagten Tierbefreiungsaktivist_innen kam es bis Ende Juli 2013 zu über 2.100 Selbstanzeigen wegen Versuchter Schwerer Nötigung.
Mehr Infos zur Staatswillkür in Österreich und dem Gerichtsurteil gibt es hier: