Kevin beendet den Hungerstreik nach 8 Tagen erfolgreich!

Nach einem 8tägigen Hungestreik von Kevin Olliff hat der Gefängnisleiter Michael Waterworth das Bücherverbot endlich aufgehoben. Dieser große Erfolg kam, nachdem Kevin in 8 Tagen fast 20 Pfund an Gewicht verloren hatte. Kevin hat seinen Hungerstreik mit sofortiger Wirkung beendet.
Vielen Dank an alle, die weltweit Telefonarufe getätigt haben, Artikel geschrieben haben und die Unterstützung während Kevins Hungerstreik organisiert haben.
Geht niemals davon aus, dass kleine Aktionen die den Fokus auf Ungerechtigkeiten lenken keine Wirkung hätten. Dieser Erfolg wäre niemals zustande gekommen, wenn wir nicht aktiv geworden wären.

Mehr Infos zum Fall Kevin Olliff gibt es hier:

Mehr Infos zum Fall Tyler Lang gibt es hier:

Tierbefreiungsaktivist Kevin Johnson (Olliff) seit 7 Tagen im Hungerstreik!

Am 30.10.2013 wurde Kevin in Isolationshaft im Woodford County Gefängnis verlagert. Er ist nun seit 7 Tagen im Hungerstreik um gegen die Gefängnismaßnahme zu protestieren welche besagt, dass Kevin und Tyler im Gefängnis keine Bücher empfangen dürfen. Diese Maßnahme macht den Gefängnisaufenthalt unbeschreiblich monoton und kaum aushaltbar. Kevin hat bereits 10 Pfund Körpergewicht verloren und sein Gesundheitszustand verschlechtert sich täglich. Die Gefängnisleitung beginnt nun Kevin in Einzelhaft zwangszuernähren.
Die bei­den Tier­be­frei­ungs­ak­ti­vis­ten Kevin John­son (Kevin Ol­liff) und Tyler Lang wur­den am 14. Au­gust 2013 im Staats­ge­biet von Il­li­nois (USA) in­haf­tiert. Ihnen wird der „Be­sitz von Ein­bruch­werk­zeu­gen“ vor­ge­wor­fen. Seither sitzen sie im Woodford County Gefängnis (USA).

Mehr Infos zum Fall Kevin Olliff gibt es hier:

Mehr Infos zum Fall Tyler Lang gibt es hier:

Alle Tierbefreiungen müssen dem FBI gemeldet werden!

Wie das „animalliberationfrontline“-Netzwerk am 10. September mitteilte, wurde durch Zufall von einem Sheriff in Iowa die Information herausgegeben, dass alle Polizeistaionen in den USA verpflichtet sind, Tierbefreiungen an das FBI zu melden.
Auf der Website http://www.animalliberationfrontline.com heißt es hierzu:
„All police “required” to report animal releases to the FBI“
Alle Polizeistationen wurden verpflichtet alle Tierbefreiungen an das FBI zu melden
Der Sheriff von Iowa berichtete den Medien, dass alle Polizeibehörden verpflichtet wurden Tierbefreiungen an das FBI zu melden. Ein Zitat in einem Artikel über eine Nerzbefreiung in Keota, Iowa deckte eine interessante aber nicht wirklich überraschende Sache auf: Und zwar, dass alle Polizeibehörden verpflichtet wurden, jede Tierbefreiung an das FBI zu melden.
Die mächtigste Überwachungsbehörde in den USA ist nicht daran interessiert Ermittlungen zu übernehmen in denen Raub, Einruch, Körperverletzung, Mord und Brandstiftungen oder Sachbeschädigungen eine Rolle spielen, solange diese nicht mit dem Schutz von Tieren in Verbindung zu bringen sind.

Mehr Infos zur Repression in den USA gibt es hier:

Weitere Infos zur Repression in den USA gibt es bei http://www.animalliberationfrontline.com

Haftbedingungen für Kevin und Tyler verschärft!

Mit der Inhaftierung von Kevin und Tyler startete auch eine Solidaritätskampagne. Die Strafen gegen die beiden Gefangenen werden von der Gefängnisverwaltung auch gerade aufgrund der Solidarität fast täglich verschärft.
Nachfolgend eine Zusammenfassung der bisherigen Ereignisse:
– Vom ersten Tag ihrer Verhaftung an wurde beiden veganes Essen verweigert.
– Gerade nachdem die Bücherwunschliste von Kevin und Tyler veröffentlicht wurde, hat die Gefängnisleitung die Regel erlassen, dass Bücher im Gefängnis nicht erlaubt seien.
– Nach einer Flut von (Protest-)Telefonanrufen, hat ein Gefängnismitarbeiter Tyler und Kevin gedroht, ihnen alles wegzunehmen was möglich ist, inklusive der Möglichkeit zu telefonieren und eine Ansprechperson zu kontaktieren, wenn die Protestanrufe gegen das Gefängnis nicht aufhörten.
– Am selben Tag, hat ein Gefängniswärter Kevin gedroht ihn zu bestrafen, wenn die Website (und die Anschuldigungen gegen das Gefängnis) nicht sofort vom Netz genommen würden.
– Als weitere Maßnahme wurde den beiden alles was möglich war genommen: Ihr Emailzugang wurde gekappt, ihre Telefonmöglichkeiten entzogen und ihre Ansprechperson wurde weggenommen.
– Weiter wurde ihnen die Akteneinsicht untersagt und die Möglichkeit einen Arzt zu kontaktieren verboten.
Kevin und Tylers Gesundheit ist in Gefahr!
Wie gesagt, erhalten Kevin und Tyler nur unzureichend Nahrung und werden jetzt auch noch daran gehindert Essen bei einer Ansprechperson zu erhalten. Und obwohl sie seit Wochen unterernährt sind haben sie keine Möglichkeit medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was ihre Situation noch schwieriger macht ist die Tatsache, dass es beiden nicht mehr möglich ist nach außen zu kommunizieren, weil alle Möglichkeiten der Kommunikation von der Gefängnisleitung gekappt wurden.
Es ist absolut notwendig den Druck auf das Gefängnis jetzt zu eskalieren.

Mehr Infos zum Fall Kevin Olliff gibt es hier:

Mehr Infos zum Fall Tyler Lang gibt es hier:

Tierbefreiungsaktivisten Kevin Olliff und Tyler Lang inhaftiert!

Die beiden Tierbefreiungsaktivisten Kevin Johnson (Kevin Olliff) und Tyler Lang wurden am 14. August 2013 im Staatsgebiet von Illinois (USA) inhaftiert. Ihnen wird der „Besitz von Einbruchwerkzeugen“ vorgeworfen.
Die Unterstützungswebsite von Kevin und Tyler: http://supportkevinandtyler.com

Mehr Infos zum Fall Kevin Olliff gibt es hier:

Mehr Infos zum Fall Tyler Lang gibt es hier:

Einschüchterungsversuche: Polizei geht gegen Mastanlagenwiderstand vor!

Mastanlagen Widerstand erreichte vor kurzem folgende Mail:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
am 28.07.2013 erstattete Herr Christoph Schmid Strafanzeige, da neben seinem landwirtschaftlichen Hof in Bliensbach in der Nacht vom 25.08. auf den 26.08.2013 ein Transparent mit der Aufschrift “Schmid vergiftet die Kinder” aufgehängt wurde. Hr. Schmid plant den Bau eines Geflügelmaststalles.
Nachdem sie sich in ihrem Internetauftritt zu dieser Aktion bekennen, bitte ich sie mir die Namen und Adressen der in Bliensbach tätigen Aktivisten zu nennen. Als Zeuge im Strafverfahren sind sie verpflichtet diesbezügliche Auskünfte zu erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich N.
Polizeihauptkommissar“

Diesem Versuch der Einschüchterung kann nur mit einer Antwort begegnet werden:
Aussagen verweigern! Polizeiwillkür entgegentreten!

Mehr Infos zur Repression gegen das Aktionsbündnis Mastanlagen Widerstand gibt es hier:

Tierbefreiungsaktivist_innen erhalten halbjähriges Aufenthaltsverbot für Wietze!

Am 24. August, eine Woche vor der Großdemonstration gegen die Mega-Schlachtfabrik in Wietze an der sich ca. 7.000 Menschen beteiligten, wurde an mindestens vier Aktivist_innen ein halbjähriges Aufenthaltsverbot für ein großflächiges Gebiet rund um die Schlachtfabrik verschickt.
Das Verbot wurde von der Gemeinde Wietze verhängt und betrifft Aktivist_innen aus der Tierbefreiungsbewegung, die sich in der Vergangenheit an öffentlichen Aktionen gegen die Schlachtfabrik beteiligten. Bis Februar 2014 dürfen sie nun das Gebiet nicht mehr betreten. Wenn sie sich nicht daran halten müssen sie eine Geldbuße von 400€ zahlen. Rechtsanwältin Britta Eder beantragte die Aufhebung des Verbots für die Großdemonstration am Samstag, der Antrag wurde von der Gemeinde abgelehnt. „Die Begründung dieser Ablehnung lässt befürchten, dass das eigentliche Ziel der Aufenthaltsverbote das Verbot der Teilnahme an Versammlungen durch die Betroffenen ist. Derartige Eingriffe in die Versammlungsfreiheit auf Grundlage des allgemeinen Polizeirechts sind jedoch unzulässig.“ kommentiert Rechtsanwältin Britta Eder.
Die Gemeinde begründet ihr Vorgehen u.a. mit der Behauptung, von den betroffenen Personen würden erhebliche Gefahren ausgehen.

Mehr Infos zur Repression in Wietze gibt es hier:

Grenzenlose Staatswillkür in Österreich!

Der Irrsinn des österreichischen Staates kennt offenbar keine Grenzen:
Staatliche Repression und Tierausbeutungsindustrie veruschen erneut einzelne Tierbefreiungsaktivist_innen und damit die komplette Tierbefreiungsszene anzugreifen. Für die fünf betroffenen Aktivist_innen bedeutet das, dass nach über sechs Jahren Repression immer noch kein Ende in Sicht ist.

“In Stattgebung der Berufung wird das angefochtene Urteil in seinen Punkten […] aufgehoben und zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.”

Mit diesem Satz leitet das OLG Wien seine 100 Seiten dicke Entscheidung von Ende Mai 2013 ein und hebt damit die im Mai 2011 getroffenen Freisprüche von allen Anklagepunkten durch das Landesgericht Wr. Neustadt auf.
Rechtskräftig sind zwar alle Freisprüche von den skandalösen Anschuldigungen der Mitgliedschaft in einer Kriminellen Organisation (§ 278a StGB), die noch aufrecht erhaltenen Anschuldigungen sind jedoch kaum weniger haarsträubend:
Konkret sind fünf AktivistInnen u.a. aus dem Umfeld der Basisgruppe Tierrechte (BAT) und der Veganen Gesellschaft Österreich (VGÖ) betroffen. Ihnen wird, auch sechs Jahren nach ihrem inkriminierten politischen Aktivismus, die Versuchte Schwere Nötigung von pelzhandelnden Bekleidungsunternehmen wie Fürnkranz, Kleider Bauer und Escada vorgeworfen. Daneben beharrt der weiterhin zuständige Staatsanwalt Wolfgang Handler zusätzlich auf den abstrusen Vorwürfen der Sachbeschädigung, Tierquälerei (!) und Widerstand gegen die
Staatsgewalt. Für die fünf AktivistInnen bedeutet das, dass nach über sechs Jahren Repression immer noch kein Ende in Sicht ist.
Bisher hat das nun wieder befasste Landegericht Wr. Neustadt noch keinen Termin ausgeschrieben. Mit einem Verhandlungsbeginn im Spätsommer oder Herbst ist aber zu rechnen.

Als Zeichen der Solidarität mit den angeklagten Tierbefreiungsaktivist_innen kam es bis Ende Juli 2013 zu über 2.100 Selbstanzeigen wegen Versuchter Schwerer Nötigung.

Mehr Infos zur Staatswillkür in Österreich und dem Gerichtsurteil gibt es hier:

Freispruch für Tierbefreiungsaktivisten Karl-C. in Lüneburg!

Dem Tierbefreiungsaktivisten Karl-C. wurde vorgeworfen, am 23.05.2012 mit anderen Aktivist_innen eine sogenannte Anhörung zum geplanten Neubau von zwei Mastanlagen im Kreis Celle „gestört“ und der Aufforderungen den Saal zu verlassen nicht Folge geleistet zu haben. Richterin Precht vom Amtsgericht Celle verurteilte ihn zu 20 Tagessätzen. Gegen dieses Urteil legte Karl-C. Und die Staatsanwaltschaft Berufung ein. So das die selbe Verhandlung vor dem Landgericht in Lüneburg nochmal verhandelt wurde. Hier kam es zu einem Freispruch.

Mehr Infos zum Fall „Karl-C.“ und dem Gerichtsurteil gibt es hier:

Tierbefreiungsaktivist George House aus dem Gefängnis entlassen!

Der Tierbefreiungsaktivist George House wurde am 05. August 2013 aus dem Gefängnis in England entlassen.
Er wurde am 13. März in England zu 12 Monaten Gefängnis verurteilt. Ihm wird Vandalismus und die Befreiung von Mäusen aus der Universität von Warwick vorgeworfen.

Seit der Gefangennahme von George gab es zahlreiche Solidaritätsaktionen von Tierbefreiungsaktivist_innen, die allesamt dazu dienen sollten eine schnelle Entlassung des Inhaftierten herbeizuführen. Zudem dienen Soliaktionen für Gefangene immer dazu, der staatlichen Repression zu zeigen, dass die Tierbefreiungsszene mit jedem Schlag noch aktiver wird und niemals daran denkt aufzugeben.
Hier einige Beispiele von Aktionen die für George House durchgeführt wurden:
28. Juli: 116 Hühner werden in Südengland befreit.
30. Mai: 9 Lämmer werden in Südengland befreit.
15. April: Bei einer Metzgerei in Cambridge (UK) wurden die Schlösser verklebt und weitere Schäden verursacht
05. April: Die Türschlösser zahlreicher Pferdewettbüros in Südengland wurden verklebt.

Weitere Infos: http://directaction.info/prison_george.html