Tierbefreiungsaktivist_innen erhalten halbjähriges Aufenthaltsverbot für Wietze!

Am 24. August, eine Woche vor der Großdemonstration gegen die Mega-Schlachtfabrik in Wietze an der sich ca. 7.000 Menschen beteiligten, wurde an mindestens vier Aktivist_innen ein halbjähriges Aufenthaltsverbot für ein großflächiges Gebiet rund um die Schlachtfabrik verschickt.
Das Verbot wurde von der Gemeinde Wietze verhängt und betrifft Aktivist_innen aus der Tierbefreiungsbewegung, die sich in der Vergangenheit an öffentlichen Aktionen gegen die Schlachtfabrik beteiligten. Bis Februar 2014 dürfen sie nun das Gebiet nicht mehr betreten. Wenn sie sich nicht daran halten müssen sie eine Geldbuße von 400€ zahlen. Rechtsanwältin Britta Eder beantragte die Aufhebung des Verbots für die Großdemonstration am Samstag, der Antrag wurde von der Gemeinde abgelehnt. „Die Begründung dieser Ablehnung lässt befürchten, dass das eigentliche Ziel der Aufenthaltsverbote das Verbot der Teilnahme an Versammlungen durch die Betroffenen ist. Derartige Eingriffe in die Versammlungsfreiheit auf Grundlage des allgemeinen Polizeirechts sind jedoch unzulässig.“ kommentiert Rechtsanwältin Britta Eder.
Die Gemeinde begründet ihr Vorgehen u.a. mit der Behauptung, von den betroffenen Personen würden erhebliche Gefahren ausgehen.

Mehr Infos zur Repression in Wietze gibt es hier:

Grenzenlose Staatswillkür in Österreich!

Der Irrsinn des österreichischen Staates kennt offenbar keine Grenzen:
Staatliche Repression und Tierausbeutungsindustrie veruschen erneut einzelne Tierbefreiungsaktivist_innen und damit die komplette Tierbefreiungsszene anzugreifen. Für die fünf betroffenen Aktivist_innen bedeutet das, dass nach über sechs Jahren Repression immer noch kein Ende in Sicht ist.

“In Stattgebung der Berufung wird das angefochtene Urteil in seinen Punkten […] aufgehoben und zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.”

Mit diesem Satz leitet das OLG Wien seine 100 Seiten dicke Entscheidung von Ende Mai 2013 ein und hebt damit die im Mai 2011 getroffenen Freisprüche von allen Anklagepunkten durch das Landesgericht Wr. Neustadt auf.
Rechtskräftig sind zwar alle Freisprüche von den skandalösen Anschuldigungen der Mitgliedschaft in einer Kriminellen Organisation (§ 278a StGB), die noch aufrecht erhaltenen Anschuldigungen sind jedoch kaum weniger haarsträubend:
Konkret sind fünf AktivistInnen u.a. aus dem Umfeld der Basisgruppe Tierrechte (BAT) und der Veganen Gesellschaft Österreich (VGÖ) betroffen. Ihnen wird, auch sechs Jahren nach ihrem inkriminierten politischen Aktivismus, die Versuchte Schwere Nötigung von pelzhandelnden Bekleidungsunternehmen wie Fürnkranz, Kleider Bauer und Escada vorgeworfen. Daneben beharrt der weiterhin zuständige Staatsanwalt Wolfgang Handler zusätzlich auf den abstrusen Vorwürfen der Sachbeschädigung, Tierquälerei (!) und Widerstand gegen die
Staatsgewalt. Für die fünf AktivistInnen bedeutet das, dass nach über sechs Jahren Repression immer noch kein Ende in Sicht ist.
Bisher hat das nun wieder befasste Landegericht Wr. Neustadt noch keinen Termin ausgeschrieben. Mit einem Verhandlungsbeginn im Spätsommer oder Herbst ist aber zu rechnen.

Als Zeichen der Solidarität mit den angeklagten Tierbefreiungsaktivist_innen kam es bis Ende Juli 2013 zu über 2.100 Selbstanzeigen wegen Versuchter Schwerer Nötigung.

Mehr Infos zur Staatswillkür in Österreich und dem Gerichtsurteil gibt es hier:

Freispruch für Tierbefreiungsaktivisten Karl-C. in Lüneburg!

Dem Tierbefreiungsaktivisten Karl-C. wurde vorgeworfen, am 23.05.2012 mit anderen Aktivist_innen eine sogenannte Anhörung zum geplanten Neubau von zwei Mastanlagen im Kreis Celle „gestört“ und der Aufforderungen den Saal zu verlassen nicht Folge geleistet zu haben. Richterin Precht vom Amtsgericht Celle verurteilte ihn zu 20 Tagessätzen. Gegen dieses Urteil legte Karl-C. Und die Staatsanwaltschaft Berufung ein. So das die selbe Verhandlung vor dem Landgericht in Lüneburg nochmal verhandelt wurde. Hier kam es zu einem Freispruch.

Mehr Infos zum Fall „Karl-C.“ und dem Gerichtsurteil gibt es hier:

Tierbefreiungsaktivist George House aus dem Gefängnis entlassen!

Der Tierbefreiungsaktivist George House wurde am 05. August 2013 aus dem Gefängnis in England entlassen.
Er wurde am 13. März in England zu 12 Monaten Gefängnis verurteilt. Ihm wird Vandalismus und die Befreiung von Mäusen aus der Universität von Warwick vorgeworfen.

Seit der Gefangennahme von George gab es zahlreiche Solidaritätsaktionen von Tierbefreiungsaktivist_innen, die allesamt dazu dienen sollten eine schnelle Entlassung des Inhaftierten herbeizuführen. Zudem dienen Soliaktionen für Gefangene immer dazu, der staatlichen Repression zu zeigen, dass die Tierbefreiungsszene mit jedem Schlag noch aktiver wird und niemals daran denkt aufzugeben.
Hier einige Beispiele von Aktionen die für George House durchgeführt wurden:
28. Juli: 116 Hühner werden in Südengland befreit.
30. Mai: 9 Lämmer werden in Südengland befreit.
15. April: Bei einer Metzgerei in Cambridge (UK) wurden die Schlösser verklebt und weitere Schäden verursacht
05. April: Die Türschlösser zahlreicher Pferdewettbüros in Südengland wurden verklebt.

Weitere Infos: http://directaction.info/prison_george.html

18. März – Tag der politischen Gefangenen

Die Repression gegen die Tierbefreiungsbewegung geht uns alle an!
… Staat und Tierausbeutungsindustrie arbeiten Hand in Hand, wenn es darum geht, Aktivist*innen finanziell, psychisch und physisch zu ruinieren.
Dem können wir nur mit SOLIDARITÄT begegnen. Wenn die Institutionen von Staat und Wirtschaft glauben, mit Gewalt und Einschüchterungsversuchen die Bewegung für die Befreiung von Mensch und Tier zu schwächen, irren sie sich. Die staatliche Gewalt mag wie ein Schlag in unser Gesicht sein, Hausdurchsuchungen und Gerichtsverfahren mögen uns kurzfristig schwächen und Gefängnisstrafen einige von uns über Jahre unter totale staatliche Kontrolle bringen; stoppen können sie uns damit aber nicht.
Weltweit ist der Trend der Einschüchterung und der Versuch, emanzipatorische Bewegungen zu kriminalisieren erkennbar. Wenn die Herrschenden und jene, die von Ausbeutung profitieren, glauben, uns damit lahmlegen zu können, täuschen sie sich. Wir lassen uns nicht einschüchtern! Wir zeigen, dass Formen von Unterdrückung vielseitig und komplex sind. Sie können nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind miteinander verschränkt. Für eine freie und solidarische Gesellschaft muss auf allen Ebenen und immer wieder auch gemeinsam gekämpft werden.
Mit staatlicher und ökonomischer Gewalt wächst unser Widerstand. In diesem Sinne: Wir sehen uns auf den Straßen, in Mastanlagen und Pelzfarmen, vor Tierlabors und Knästen, am Tag und bei Nacht, wir sehen uns im Gerichtssaal, wir sitzen im Publikum ganz hinten oder auch mal ganz vorne, wir lachen, klatschen und schlagen Türen zu, wenn wir uns danach fühlen und freuen uns auf die nächsten Vorstellungen!
Bis jeder Knast und jeder Käfig leer ist!

Totalliberation

Den kompletten Text zur Repression gegen die Tierbefreiungsbewegung gibt es hier:

Urteil im „Barchem 4“-Prozess

Die in den Niederlanden angeklagten vier Tierbefreiungsaktivist*innen (Barchem 4) wurden am 02.März 2013 zu je 120 Tagen Gefängnis und 180-240 Sozialstunden verurteilt.
Zudem droht allen Angeklagten ein Zivilverfahren bezüglich 101.104 Euro Sachschaden der während der Aktion verursacht worden sein soll.
Angeblich sollen sie im niederländischen Dorf Barchem fast 5.000 Nerze aus ihren Käfigen freigelassen haben, in denen sie ein Leben in Angst, Elend und Gefangenschaft erlitten hätten, um schließlich ermordet und zu einem Pelzmantel gemacht zu werden.

Mehr Infos zum Fall der „Barchem 4“ und dem Gerichtsurteil gibt es hier:

Tierbefreiungsaktivist George House zu 12 Monaten Gefängnis verurteilt!

Der Tierbefreiungsaktivist George House wurde Anfang März in England zu 12 Monaten Gefängnis verurteilt. Ihm wird Vandalismus und die Befreiung von Mäusen aus der Universität von Warwick vorgeworfen.

Unter folgender Adresse wird George gefangen gehalten:
George House #A5822CW
Werrington YOI
Werrington
Stoke-On-Trent
ST9 0DX
UNITED KINGDOM

Mehr Infos zum Fall George House gibt es hier:

Tierbefreiungsaktivist Hayley Kent zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt!

Der Tierbefreiungsaktivist Kent Hayley wurde im Februar in England zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Kent war in der Kampagnenarbeit gegen Lebendtiertransporte aktiv.

Hier die Adresse in der Kent gefangen gehalten wird:
Hayley Kent #A2183CW
HMP Peterborough
Saville Road
Westfield
Peterborough PE3 7PD
UNITED KINGDOM

Mehr Infos zum Fall Kent Hayley gibt es hier:

Tierbefreiungsaktivist Mel Broughton aus dem Gefängnis entlassen!

Der Tierbefreiungsaktivist Mel Broughton wurde am 01. Februar 2013 nach fünf Jahren, einem Monat und 15 Tagen aus dem Gefängnis entlassen. Mel wurde mehrmals inhaftiert und im Juli 2010 zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt. Ihm wurde Verschwörung zur gemeinsamen Brandstiftung gegen die Tierversuchsabteilung der Oxford Universität vorgeworfen. Die Animal Liberation Front (ALF) soll laut Anklage für den Anschlag verantwortlich gewesen sein.

Mehr Infos zum Fall Mel Broughton gibt es hier:

Tierbefreiungsaktivist Gavin Medd-Hall aus dem Gefängnis entlassen!

Der Tierbefreiungsaktivist Gavin Medd-Hall wurde am 18. Januar 2013 nach vier Jahren aus dem Gefängnis entlassen. Gavin wurde im Januar 2009 inhaftiert und zu 8 Jahren Gefängnis verurteilt. Ihm wurde Erpressung und Konspiration gegen den Tierversuchskonzern Huntingdon Life Sciences (HLS) vorgeworfen. Als Teil der SHAC-Kampagne wurde er schließlich inhaftiert.
Gavin war einer der „UK SHAC 7“-Gefangenen.

Mehr Infos zum Fall Gavin Medd-Hall und der SHAC-Kampagne gibt es hier: