Am Donnerstag, den 24.10.2013, fand der Prozess gegen vier mutmaßliche Schlachtfabrikblockierer/innen am Amtsgericht Straubing statt. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, sich an einer Blockade der Wiesenhofschlachtfabrik bei Bogen am 9. März diesen Jahres beteiligt zu haben, indem sie sich an mehrere Betonfässer ketteten. Die Anklagepunkte lauten Hausfriedensbruch, Nötigung und Körperverletzung.
Das Rechtssystem versucht Misstände, wie tagtägliche Ausbeutung und Tötung von Tieren, und legitime Proteste dagegen durch ein Gerichtsverfahren zu kriminalisieren und schützt damit Konzerne wie Wiesenhof, welche ihre wirtschaftliche Interessen über Bedürfnisse von Menschen und Tieren stellen.
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