2004:
Am 20.Februar wurde das Verfahren gegen den Tierversuchskonzern Covance wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz von Seiten der Münsteraner Staatsanwaltschaft eingestellt. Der Staatsanwalt bezeichnet die undercover gefilmten Aufnahmen aus den Covancelabors lediglich als „unschöne Szenen“. Grund genug alle Ermittlungen gegen den Tierversuchskonzern einzustellen. Im Gegenzug wurde zugleich die Repression gegen Tierbefreiungsaktivist_innen verschärft. Es hagelte reihenweise einstweilige Verfügungen wonach es einzelnen Aktivist_innen juristisch untersagt wurde Parolen wie „Todesprofiteur“ oder „Mörder“ gegen den Covancegeschäftsführer Friedhelm Vogel oder den Pressechef Kai vom Hoff zu rufen. Neben den einstweiligen Verfügungen gab es einige Strafbefehle gegen Aktivist_innen die Covance im Jahr 2003 für mehrere Stunden blockiert hatten. Die dadurch entstandenen enormen Gerichts- und Anwaltskosten waren ein Versuch den Protest stillzulegen.