Ein wichtiges Instrument der Repression seitens des Staates und der Tierausbeutungsindustrie ist die Verhinderung kritischer Presse. Immer wieder versuchen Tierausbeutungskonzerne in Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen wie Polizei und Gerichten mithilfe von Anzeigen, Klagen, einstweiligen richterlichen Verfügungen, Androhung von Geldstrafen und Hausdurchsuchungen die Offenlegung von Quälerei und Mord an nichtmenschlichen Tieren zu verhindern.
Auch der kritische Journalist Friedrich Mülln bekam die Repression zu spüren als er Undercoveraufnahmen aus einem Tierversuchslabor des Tierversuchskonzerns Covance in Münster veröffentlichte.
Eine kurze Chronik der journalistischen Arbeit von Friedrich Mülln ist hier nachzulesen.
Repression:
2003:
Über fünf Monate recherchiert Friedrich Mülln als Tierpfleger getarnt in dem Tierversuchslabor des Konzerns Covance in Münster.
9. Dezember 2003:
Die vom Journalisten Friedrich Mülln im Covance-Labor Münster verdeckt recherchierten Aufnahmen werden erstmals gesendet. Der in der ZDF-Sendung Frontal21 ausgestrahlte Bericht zeigte die Haltungsbedingungen von Versuchstieren. In dem Video war unter anderem zu sehen, wie Angestellte die Versuchstiere anschrien und beschimpften und sie zu ihrer Unterhaltung benutzten, indem sie sie an den Händen tanzen ließen oder Körperteile der narkotisierten Tiere im Takt der Radiomusik bewegten.
Januar 2004:
Der Tierversuchskonzern Covance erwirkt eine einstweilige Verfügung (mit bis zu 250.000 Euro Strafe bei Zuwiderhandlungen) gegen die Ausstrahlung der Aufnahmen aus den Tierlabors in Münster, woraufhin ein längerer Rechtsstreit und eine öffentliche Diskussion über die Pressefreiheit und die Rechtmäßigkeit verdeckter Videoaufnahmen folgte. Gerichtliche Verbotsverfügungen ergingen an Friedrich Mülln sowie an zwei Tierrechtsorganisationen. Weitere Gruppen wurden von Covance genötigt, Bilder von ihren Webseiten zu nehmen, so auch die englische Organisation BUAV, die die Undercover-Recherche organisiert hatte. Die Dokumentaraufnahmen sind zu deisem Zeitpunkt jedoch bereits EU-weit bekannt und verbreitet.
22. Januar 2004:
Bei einer Protestaktion gegen Tierversuche bei Covance wurde der Schweizer AGSTG an deren Infostand in Genf vom Advocaten der Covance Central Laboratory Services SA (Meyrin/GE), Patrick Blaser, eine gerichtliche Einstweilige Verfügung überreicht. Diese hatte Covance einen Tag zuvor am 21.01.04 ohne Anhörung der AGSTG erwirkt und untersagt den Tierversuchsgegner_innen:
Sämtliche Verbreitung von Text- und Bildmaterial im Zusammenhang mit Covance in welcher Form auch immer (Fotos, Video, Plakate, Transparente, einschliesslich dem AGSTG-Flyer „Covance schliessen“); Dieses Verbot hat Gültigkeit für den Präsidenten der AGSTG und alle seine 50’000 Mitglieder; Bei Zuwiderhandlung wurde dem Präsidenten mit Haft- und hohen Geldbussen nach Artikel 292 schweiz. Strafgesetzbuch gedroht; Die AGSTG hat diesem Verbot vorübergehend Folge geleistet und das entsprechende Material zurückgezogen. Aus technischen Gründen konnte besagtes Material bis dato jedoch noch nicht von unserer Internetpräsenz www.agstg.ch entfernt werden. Die Covance-Advocaten Houthoff Buruma (Amsterdam) haben unterdessen mit der Sperrung der AGSTG – Domain gedroht, wenn die entsprechenden Fakten aus dem Covance-Labor nicht bis 28.01.04 um 17:00 Uhr offline geschaltet sind.
Ebenfalls versammelten sich die Tierversuchsgegner am 22.01.04 zu einer Fackel-Mahnwache vor der schweiz. Niederlassung des Covance-Konzerns in Meyrin/Genève. Diese Mahnwache wurde von der Gemeinde Meyrin trotz rechtzeitiger Anmeldung und mehrmaliger Nachfrage nicht bewilligt. Die Mitarbeiter_innen von Covance wurden mit Bussen aus dem Werksgelände befördert, um etwaigen Informationsübermittlungen oder Diskussionen vorzubeugen.
23. Januar 2004:
Covance schickt Unterlassungserklärung an tierversuchsgegner.org Die Covance Laboratories GmbH Münster forderte am 23.1.2004 durch ihre Kanzlei ARCON Rechtsanwälte schmidt-sibeth heisse weisskopf kursawe, bis 28.1.2004 alle Fotos und Videos der Tierversuche bei Covance von der Webseite „tierversuchsgegner.org“ zu entfernen.
Februar 2004:
Die von Frontal21 erhobenen Vorwürfe der Tierquälerei werden seitens der Staatsanwaltschaft Münster „entkräftet“ indem das Verfahren gegen Covance eingestellt wird. Es konnte, laut Staatsanwaltschaft, kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz festgestellt werden, wenngleich laut Staatsanwalt manche Szenen des Filmmaterials als geschmack- und respektlos den Versuchstieren gegenüber zu bewerten seien.
28. Februar 2004:
Die Rechtsanwälte von Covance haben durch den Provider Aruba verlangt, die Fotos der Affen, die in Ihren Labors aufgenommen worden sind, zu löschen. Wie alle anderen HP’s, die bis dato von dieser Forderung „betroffen“ sind, wurden die Fotos auch hier gelöscht. Die Rechtsanwälte von Covance verbringen offensichtlich viel Zeit damit die Fotos des Labors auf den HP’s der ganzen Welt zu entdecken und deren Löschung zu veranlassen.
28.2.2004:
Demo in Mettmann gegen vom Hoff Kommunikation GmbH, die PR-Agentur von Covance.
3. März 2004:
Covance erwirkt Einstweilige Verfügung gegen tierversuchsgegner.org. Das Landgericht Münster erlässt am 3.3.2004 auf Antrag des Tierversuchslabors Covance Laboratories GmbH Münster, vertreten durch ihre Kanzlei ARCON Rechtsanwälte schmidt-sibeth heisse weisskopf kursawe, eine Einstweilige Verfügung gegen Antivivisektion e.V. / Tierversuchsgegner Rhein-Ruhr. Zitat aus dem Gerichtsbeschluß:
„Dem Antragsgegner wird untersagt,
1. Fotos, Videosequenzen und anderes Bildmaterial, das von Herrn ######### ##### auf dem Betriebsgelände der Antragstellerin aufgezeichnet wurde, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, insbesondere das Film- und Fotomaterial auf seiner Website www.tierversuchsgegner.org zur Ansicht oder zum Herunterladen anzubieten.
2. seine Website www.tierversuchsgegner.org mit anderen Websites, insbesondere den Websites * www.vgt.ch * www.petatv.com zu verlinken, solange sich dort Kopien seiner Website finden und/oder das im Antrag zu I.1. bezeichnete Foto- und Filmmaterial der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird,
1. auf seiner Website für die Bereitstellung von Spiegelservern für Covance-Material zu werben, um Kopien seiner Website mit dem im Antrag I.1. aufgeführten Bild- und Filmmaterial auf anderen Websites abzubilden,
2. Kopien seiner Website mit dem im Antrag I.1. aufgeführten Bild- und Filmmaterial an Dritte weiterzugeben, damit diese das Bildmaterial und/oder Kopien seiner Website auf ihrer Website der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.“ (Vgl.)
6.3.2004:
Bundesweite Großdemo gegen Covance in Münster.
8.3.2004:
Covance zensiert weiter: netzguerilla.org offline. Die Anwaltskanzlei von COVANCE, HOUTHOFF BURUMA (Amsterdam), mahnt nicht nur Hyperlinks auf das Under-Cover-Material ab, sondern auch einfache Texthinweise auf P2P-Tausch-Netzwerke wie eDonkey, weil dort Fotos und Videos der Tierversuche bei Covance eingespeist wurden.
27. April 2004:
Rechtsgutachten zur Legalität der Covance-Medienzensur wird vorgelegt. Dr. Franz Riklin, Professor für Medienrecht an der Universität Freiburg (Schweiz), kommt in diesem Gutachten zum Schluß, daß die Einstweiligen Verfügungen, die zugunsten von Covance ergangen sind und die Veröffentlichung des bei Covance aufgenommenen Film- und Videomaterials untersagen, rechtswidrig sind.
21. Juli 2004:
Das Oberlandesgericht Hamm entscheidet, dass die Verbreitung auch rechtswidrig erlangten Materials zulässig sei, wenn ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Aufdeckung von Missständen bestehe. Das OLG hebt damit nach eigenen Angaben ein anders lautendes Urteil des Landgerichts Münster auf, dass das auf Unterlassung klagende Tierversuchslabor in seinem Persönlichkeitsrecht und seinem Gewerbebetrieb beeinträchtig sah. Die Ausstrahlung des ZDF-Beitrags sei deshalb rechtmäßig erfolgt. Das Gericht untersagt jedoch zugleich einem Hamburger Verein für Tierbefreiung die Bilder selbst zu verbreiten. Mülln konnte sich somit letztlich durchsetzen und das Frontal21-Material darf weiterhin verbreitet werden.
Filmaufnahmen dürfen gezeigt werden – so entschied das OLG/Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil (Az.: 3 U 77/04, rechtskräftig) über die Zulässigkeit der Verbreitung von unzulässig beschafftem Filmmaterial über Tierversuche.
Der Münchner Journalist ######### ##### darf die wesentlichen Sequenzen seiner heimlich hergestellten Filmaufnahmen aus dem Münsteraner Tierversuchslabor Covance weiter öffentlich zeigen. Dies entschied am 21. Juli 2004 der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in Hamm. Der Senat korrigierte damit ganz wesentlich eine Entscheidung des Landgerichts Münster aus dem Februar 2004, das ##### und anderen unter Androhung hoher Geldstrafen kategorisch verboten hatte, die Filmaufnahmen in der Öffentlichkeit weiter zu verbreiten. Die Aufnahmen waren im Dezember 2003 im ZDF-Magazin „Frontal 21“ zu sehen. Im Vorfeld des Prozesses hatte sich der Journalist und Autor Günter Wallraff mit ##### solidarisiert. Das Gericht hat ausgeführt, dass die Verbreitung rechtswidrig erlangter Informationen nicht nur zulässig sind, wenn besonders grobe Verstöße oder positiv festgestellte rechtswidrige Verhaltensweisen offen gelegt werden, sondern auch wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Aufdeckung von Missständen unterhalb der Schwelle der Rechtswidrigkeit besteht, wenn es sich also um einen Beitrag zum Meinungskampf handelt, der die Öffentlichkeit besonders interessiert. Dies hat das Gericht dem Journalisten und einer Tierschutzaktivistin zugestanden, nicht aber dem Verein Die Tierbefreier aus Hamburg, der in der Vergangenheit die Grenzen des geistigen Meinungskampfes nicht ausreichend gewährleistet habe. Filmaufnahmen dürfen gezeigt werden
22. September 2004:
ZDF/Frontal21 feiert »Sieg für die Pressefreiheit«. Frontal21 berichtete am 9.12.2003 (»Tierversuche für den Profit«) und am 16.12.2003 (»Tierversuchslabor droht Schließung«) über Tierversuche an Affen im Münsteraner Forschungslabor der Firma Covance. Die Beiträge lösten Diskussionen aus und führten auch zu juristischen Auseinandersetzungen. Doch zwischenzeitlich hat »Frontal 21« – im Untertitel »kritisch, investigativ, unerschrocken« – alle Online-Inhalte zum Thema Covance aus dem Netz genommen.
November 2004:
Covance bedrängt kritische Journalisten. Das Tierversuchslabor Covance macht noch immer Druck gegen Bildveröffentlichungen, Reporter und Journalisten werden bedrängt – die Gewerkschaft ver.di sieht zurecht die Pressefreiheit in Gefahr. (Vgl.)
11. April 2005:
Deutsche Presse hat keine Covance-Berichte online. Ver.di bemerkte es zuerst mit Befremden: In den Publikationen ganzer Verlagsriesen ist das Thema Covance seit Monaten verschwunden, und in den Zeitungsarchiven ist keine Spur von Berichten über Covance. (Vgl.)
Die einzige Zeitung in Deutschland, die überhaupt und sogar regelmäßig über Covance berichtet, ist die tageszeitung (taz)!
16. März 2009:
Laut der Medienplattform Medien Monitor hat sich Friedrich Mülln vom Journalismus verabschiedet. „Es ging um meine Existenz“, sagt Friedrich Mülln jetzt und ist erschrocken über die deutschen Medien. Kaum eine Redaktion wagte sich an seine Story. Begründung: Die Bilder seien „zu hart, zu brutal, zu traurig.“
Covance betreibt noch heute sein Versuchslabor in Münster.