München

2006:
Staatsschutz erstmalig offiziell bei shacdemo

2006:
Brutale Festnahme und Ingewahrsamnahme in Augsburg P&C. EinE
Demonstrant_in war einem Platzverweis wegen angeblicher
Kunstblutschmiererei sofort nachgekommen.
Vorwurf seitens der Repressionsbehörden: gefährliche
Körperverletzung, versuchte Gefangenenbefreiung, Landfriedensbruch

2007:
Mit dem Start der Escadakampagne Ende 2007 begannen massive
Beschränkungen des Versammlungsrechts:
-Demostandorte wurden nicht genehmigt,
-verschärfte, z.T. rechtswidrige Auflagen für Demos
– Beschlagnahme von Kameras/ Löschung von Bildmaterial
-Überrepräsentation der Polizei (mehr Polizei als Aktivist_innen z.B.
beim Flyern zwei Aktivist_innen- 10 Polizeibeamt_innen)

Außerdem gab es deutliche Beschränkungen der Meinungsfreiheit:

-Platzverweise/ Ingewahrsamnahmen/regelmäßige Personalienkontrollen
bei gewöhnlichen Flyeraktionen vor Escada
-Infostände, Flyern unter Beobachtung von Polizei, Staatsschutz,
Zivilbeamten
-Durchsuchungen bei Flyeraktionen
-Bußgeldbescheide nach Flyeraktionen wegen grob ungehörigen
Handlungen, OWI §118

Anzeigen wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz z.B. Rufen
nichtthemenbezogener Parolen

Verhandlungen wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz

Verhandlungen wegen Beleidigung, nachdem die Verkäufer_innen dazu
übergegangen waren, die Aktivist_innen zu verleumnden.

2008:
Verbot einer Demoleitung in Stuttgart wegen Eignung, weil bei
dieser Person ein Verfahren offen war.

2009:
Verhandlung wegen gef. KV Augsburg P&C mit Verurteilung

Eingriffe in die Privatsphäre:
Ansprechen einzelner Aktivist_innen mit Vornamen
Ansprechen potentieller neuer Aktivist_innen mit vollem Namen
Ansprechen auf Freund_innen bzw. „etwas ausrichten“ lassen
Subtile Drohungen (z.B. „das sowas wie in Österreich nicht auch mal
hier passiert“)
Schnüffelei bei Privatwohnungen (nachvollzogen durch Akteneinsicht)
Verfolgen einzelner Aktivist_innen durch die Polizei beim kurzfristigen
Verlassen des Demoplatzes

2010:
8 Verurteilungen wegen Hausfriedensbrich im Österreichischem
Konsulat mit Verurteilung zu Geldstrafe / Sozialstunden

2. März 2010:
Am Tag des Prozessbeginns der 278a-Verfolgten (antirep2008.tk) Tierrechtler_innen in Österreich besetzten 8 Tierrechtler_innen das österreichische Konsulat in München. Alle Besetzer_innen bekamen eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Fünf der Besetzer_innen wurden später zu einer Geldstrafe von je 900€ verurteilt, eine Aktivistin zu 450€.

19. Januar 2011:
Gegen 6.30 Uhr fanden drei Durchsuchungen von Privatwohnungen in München statt. Beschlagnahme von Datenträgern und Aktionsmaterialien.
Bei einem beschlagnahmten PC wurden alle Daten unwiderruflich gelöscht. Als Begründung gilt eine „Sachbeschädigung“ mit Straßenkreide und Kunstblut im Oktober letzten Jahres vor dem ESCADA*-Firmenhauptsitz in Aschheim.
*ESCADA war Ziel einer Kampagne gegen Echtpelzverkauf, welche im Oktoberletzten Jahres nach drei Jahren erfolgreich beendet wurde.

2. März 2011:
Eine als Justitia verkleidete Aktivist_in wurde bei ihrem Protestgang zum Österreichischen Konsulat in München verhaftet. Justitias Begleitung, die das traurige Schauspiel dokumentierte, wurde ebenfalls durchsucht, festgenommen und aufs Revier gebracht. Von sechs Beamt_innen umringt, wurde ihnen der Vorwurf des Hausfriedensbruchs gemacht. Nach einem einstündigen Freiheitsentzug wurden die Vertreter_innen der Gerechtigkeit schließlich wieder in die sogenannte Freiheit entlassen.
Es ist damit zu rechnen, dass die Generalkonsulin wieder Strafantrag stellt, wie bereits bei der Besetzung ein Jahr zuvor. Diese führte zu Verurteilungen und Geldstrafen bis zu 900 €. Weitere Infos zu den Vorfällen am 2. März 2011

8. April 2011:
Ein_e Aktivist_in holt ihre Datenträger, die bei den Hausdurchsuchungen am 19. Januar 2011 beschlagnahmt wurden, bei der Polizei ab.
Auf beiden Laptops wurden alle Daten komplett gelöscht. Die Angelegenheit wurde an eine_e Jurist_in übergeben. Die dritte Person, deren Computer im Januar entwendet wurde, hat bisher keine Nachricht erhalten, dass die Polizei mit der Auswertung der Daten „fertig“ sei.

November 2011:
Die Verhandlung wegen einer kreativen Theateraktion beim österreichischen Generalkonsulat am 2.März 2011 führte zur Verurteilung der beiden Aktivist_innen. Die eine Aktivistin wurde wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten, ausgesetzt auf 2 Jahre Bewährung, und einer zusätzlichen Geldstrafe von 150 € verurteilt. Außerdem muss sie die Gerichtskosten tragen. Die betroffene Aktivsitin sowie die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die andere Aktivistin wurde nach Jugendstrafrecht wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Hausfriedensbruch zu einem Freizeitarrest (ein Wochenende im Jugendarrest) verurteilt.