Österreich

Chronologie der Ereignisse um den sog. „Tierschutzsprozess“:

Spätestens ab 1997 werden Tierrechtsdemos vom österreichischen Staatsschutz regelmäßig bespitzelt und dokumentiert.

14. August 2006:
Nach vierjähriger Kampagne gibt Peek & Cloppenburg den Ausstieg aus dem Pelzhandel bekannt. Die Versammlungsbehörde versuchte Kundgebungen im Zuge der Kampagne zu verunmöglichen. Die Untersagungen wurden später vom Unabhängigen Verwaltungssenat aus formalen Gründen aufgehoben.

25. Oktober 2006:
Start der Kampagne gegen den Pelzverkauf bei Kleider Bauer in Österreich.

Dezember 2006:
Erste Auflösungen von Kundgebungen vor Kleider Bauer Filialen durch die Polizei mit der Begründung, „die öffentliche Sicherheit könne nicht gewährleistet werden“ und erste Untersagungen von Kundgebungen durch die Versammlungsbehörde.

Jänner/Februar 2007:
Kundgebungen vor den Kleider Bauer & Hämmerle (gehört zur Kleider Bauer Gruppe) Filialen werden wieder mit der selben Begründung von der Versammlungsbehörde untersagt. Die Kundgebungen werden jedoch trotzdem mit Inkaufnahme von Verwaltungsstrafen abgehalten.

April 2007:
Gründung der „Sonderkommission Bekleidung/Pelztier“ (SOKO und Hintergründe), aufgrund einer Sachbeschädigung an zwei PKWs der Kleider Bauer Eigentümer. Erneute Untersagung sämtlicher Protestkundgebungen vor Hämmerle und Kleider Bauer Filialen mit der Begründung, die Kundgebungen wären geschäftsschädigend. Das Recht auf Versammlungsfreiheit stünde nicht grundsätzlich über dem Recht auf Erwerbsfreiheit.

Mai 2007:
Die Soko Pelztier beginnt mit Standortdatenauswertungen von Handys und weitet in den folgenden Monaten die Überwachung von Telefonen, Autos, Wohnungen und Personen sukzessive aus. Mehr dazu bei den Ermittlungs- und Überwachungsmaßnahmen

21. Mai 2008:
06:00 früh Sondereinheiten der Polizei stürmen 23 Wohnungen, Häuser und Büros. Zehn Personen werden ohne konkrete Anschuldigungen festgenommen. Zusätzlich werden Aktivist_innen zur sofortigen Einvernahme vorgeführt. Ihnen wird Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation „namens Animal Liberation Front“ (ALF) vorgeworfen.
Die ALF ist eine nicht organisierte Bewegung, es gibt keine Mitgliedschaft im herkömmlichen Sinn. Jede Gruppe oder auch Einzelperson, die sich mit ihren Zielen identifiziert, kann sich als Teil der ALF bezeichnen und in ihrem Namen Aktionen durchführen.

21. Mai 2008:
Erste Demo gegen die Repression gegen die Tierrechtsaktivist_innen.

22. Mai 2008:
Ein Betroffener geht aus Protest gegen die Polizeiwillkür für 39 Tagen in den Hungerstreik. Weitere Demos in Wien und Berlin. (Während der kommenden dreieinhalb Monate sollen fast täglich Demonstrationen in Österreich und allen Teilen der Welt stattfinden.)

23. Mai 2008:
Über alle zehn Festgenommenen wird U-Haft verhängt. Neun von ihnen werden vom Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände in die Justizanstalt Wiener Neustadt gebracht. Nur ein Inhaftierter bleibt vorläufig in Innsbruck. Sieben Verhaftete treten in Hungerstreik.

26. Mai 2008:
Pressekonferenz der Antirep2008 Gruppe: Das Vorgehen der Behörden wird als unverhältnismäßig, rechtswidrig und willkürlich kritisiert.

28. Mai 2008:
Ohne ihre Rechtsanwält_innen zu informieren, werden einige der Gefangenen verlegt und wegen Verdacht auf Komplizenschaft auf drei Anstalten aufgeteilt. Zwei der Häftlinge kommen in die Justizanstalt nach Eisenstadt, vier in die Justizanstalt Wien-Josefstadt, der Häftling aus Tirol wird dafür nach Wiener Neustadt verlegt.

4. Juni 2008:
Internationaler Aktionstag für die Gefangenen. Laut Stellungnahme von Amnesty International wurden folgende menschenrechtlichen Grundrechte missachtet: Verhältnismäßigkeit, Unschuldsvermutung, hinreichender Tatverdacht, faires Verfahren. Der Tatbestand §278a StGB wurde für die Bekämpfung mafiaähnlicher Verbindungen geschaffen. Nun wird er zur Kriminalisierung der Tierrechtsbewegung missbraucht.

6. Juni 2008:
Haftprüfungsverhandlung: Die Untersuchungshaft wird für alle zehn Tierrechtler_innen verlängert.

2. Juli 2008:
Internationaler Aktionstag für die Tierrechtsgefangenen. Demonstrationen u.a. in Indien, Israel, Schweden.

7. Juli 2008:
Die U-Haft wird ein weiteres Mal verlängert, obwohl inzwischen die wesentlichen konkreten Vorwürfe (Brandstiftungen, Buttersäure-Anschläge) von der Oberstaatsanwaltschaft zurückgenommen wurden und damit eine wesentliche Vorraussetzung für die Anwendung des §278a.

14. Juli 2008:
Pressekonferenz von Peter Pilz: Grüne bereiten Anzeigen gegen Ermittler_innen vor.

16. Juli 2008:
Pressekonferenz von Antirep2008: Verlängerung der U-Haft sei Beugehaft.

21. Juli 2008:
Die Verdunkelungsgefahr ist abgelaufen und fällt damit als Haftgrund weg.

13. August 2008:
Der Tierrechtler aus Tirol wird unerwartet aus der Haft entlassen. Die Staatsanwaltschaft will gegen die Enthaftung Berufung einlegen.

2. September 2008:
Die Oberstaatsanwaltschaft verlangt die sofortige Enthaftung der Inhaftierten. Alle kommen frei.

30. September 2008:
Hausdurchsuchung bei Tierrechtler_innen.

13. Oktober 2008:
Eine Spenderin des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) wird von der Polizei überrumpelt und ohne richterliche Vorladung verhört.

Anfang 2009:
Die Ermittlungen gegen eine Person (A.) werden offiziell eingestellt.

20. Februar 2009:
Vom Landesgericht Wiener Neustadt wird beschlossen, dass der VGT mindestens eine Kopie von zwei für die Vereinsarbeit besonders wichtigen Festplatten bekommen muss. Diese wurden nach der Beschlagnahmung vom 21. Mai 2008 noch immer nicht ausgehändigt.

24. Februar 2009:
Vom Landesgericht Wiener Neustadt wird ebenfalls beschlossen, dass die Verweigerung der Akteneinsicht bei der Kriminalpolizei unrechtmäßig ist.

Ende April 2009:
Die Polizei präsentiert Abschlussberichte über bis zu 40 Personen. Abschlussberichte stellen in der Regel das Ende der polizeilichen Nachforschungen dar. Dennoch wird weiter ermittelt.

10. Juni 2009:
Auf ein Rechtshilfeansuchen deutscher Behörden hin wird die Wohnung eines ehemals inhaftierten Aktivisten und die beiden Wohnungen seiner Eltern durchsucht. Eine der Durchsuchungen wird mit einem Blockadeversuch von Aktivist_innen verzögert.

07. August 2009:
Die Beschuldigten werden über die Teileinstellung der Ermittlungen informiert. Damit nimmt die das Verfahren führende Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt einen großen Teil der ursprünglichen Anschuldigungen gegen die Betroffenen zurück.

11. August 2009:
Den Anwält_innen der zehn ehemals inhaftierten Aktivist_innen werden die Strafanträge zugestellt. Jetzt ist klar: Es wird einen Prozess wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation geben, die Anschuldigungen nach § 278a StGB bleiben aufrecht. Gegen ca. 20 Aktivist_innen wird noch weiter ermittelt.

September 2009:
Ein Prozesstermin steht noch immer nicht fest. Weiters gibt es einen Antrag der Anwält_innen, den Prozess von Wr. Neustadt nach Wien zu verlegen. Dies wird im November vom Oberlandesgericht Wien abgelehnt.

Oktober 2009:
Ermittlungen gegen eine UVS-Richterin aufgrund der Aufhebung eines Strafantrags gegen vier Jagdgegner_innen. Weitere Ermittlungen gegen M. Petrovic (Landtagsabgeordnete der Grünen). Sie soll 2007 Informationen über die Ermittlungen gegen Tierrechtler_innen weitergegeben haben.

Dezember/Januar 2009:
Mitte Dezember wird der erste Prozesstag über Medien bekannt gegeben, der 02. März 2010. Im Januar 2010 folgen die Prozesstermine.

Februar 2010:
Es wird, wieder über die Medien, bekanntgegeben, dass weitere drei Personen angeklagt werden, sie haben gerade einmal drei Wochen Zeit um sich auf den Prozess vorzubereiten.

02. März 2010:
Der Prozess startet, begleitet von Soli-Aktionen in Wiener Neustadt und vielen anderen Orten, am Landesgericht Wr. Neustadt.

Anfang April 2010:
Nachdem die Angeklagteneinvernahme (bei der fünf der Beschuldigten jede Aussage verweigert hatten), mit Verspätung abgeschlossen wurde, startet das Beweisverfahren mit der Einvernahme der Zeug_innen der Anklage.

September 2010:
Nach der Sommerpause (4 Wochen prozessfrei im August) geht das Verfahren mit der Einvernahme der Zeug_innen weiter. Bisher wurde rund die Hälfte der Zeug_innen der Anklage vollständig befragt.

18.Februar 2011:
Spitzel Nr.2 (VP 481, Esther Hofbauer) fliegt auf und wird geoutet.

01.April 2011:
Das Beweisverfahren im 278a Prozess wurde abgeschlossen. Nach Ende des Beweisverfahrens hielt der Staatsanwalt Handler sein Plädoyer in dem er alle Vorwürfe aus dem Strafantrag aufrecht erhält. Am Vorabend hatte er außerdem den Strafantrag noch ausgeweitet.
Darauf folgten die Plädoyers der Anwält_innen und der Beschuldigten, die sowohl den Staatsanwalt als auch die SOKO heftig angriffen und einen Freispruch forderten. Insbesondere die noch immer nicht gewährte vollständige Akteneinsicht und das Vertuschen der verdeckten Ermittlerin Danielle Durand waren Kristallisationspunkte der Kritik.

02. Mai 2011:
Urteilsverkündung. Richterin Sonja Arleth stellt fest: „Durch den Einsatz der verdeckten Ermittlerin konnten keine Erkenntnisse für strafbare Handlungen gewonnen werden.“ Züge einer kriminellen Vereinigung seien nicht festzustellen, bei den Tätigkeiten der Angeklagten handle es sich lediglich „um eine Protestkultur, die im Gegensatz zu den Interessen der Polizei steht“. In Bezug auf die ALF sagt sie: „Jeder kann für sich selbst entscheiden. Die Ideologie ist das, was zusammenhält“. Um 9.43 Uhr spricht sie alle Angeklagten in allen Punkten frei.

Die Freisprüche ändern nichts daran, dass es nie zur Anklage kommen hätte dürfen. Die Vorgänge zeigen, wie leicht es für die Behörden ist, trotz nicht vorhandener Beweislage den Repressionsapparat hochzufahren, wenn der politische Wille zur Kriminalisierung vorhanden ist. Wovor bereits seit langem gewarnt wird, dass die Anwendung des Paragraphen, welcher die „Bildung einer kriminellen Organisation“ zum Straftatbestand macht, der Kriminalisierung und Überwachung von sozialen und politischen Bewegungen Tür und Tor öffnet, hat sich bestätigt. Wie der §129 in der BRD wurde der §278 in Österreich dazu verwendet, politisch aktive Menschen zu überwachen und zu kriminalisieren.

Aktuelle Infos unter: antirep2008