23.3.2011
Vorwurf als Fußgänger_in eine Verkehrsordnungswidrigkeit begannen zu haben. So soll eine Aktivist_in durch dunkle Bekleidung eineN PKW-Fahrer_in gefährdet haben, da dieseR auf der Straße einer beleuchteten Ortschaft leicht zu übersehen gewesen sein soll. Die/der PKW Fahrer_in bremste knapp vor der/dem Aktivist_in. Es wurde ein Verwarnungsgeld von 30,00 € angedroht, gegen das Einspruch erhoben wurde.
12.4.2011
Am 25.12.2010, so der Vorwurf des Landratsamtes Donau-Ries, sei bei einer angemeldeten stationären Mahnwache (vor dem Haus von Familie Benninger) mit Megaphon aus einem PKW heraus die Ortschaft beschallt worden. Der Person, welche die Mahnwache angemeldet hatte, wird ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz §13,2.2 vorgeworfen. Auch hier wurde Einspruch erhoben.
Dezember 2011
Das Verteilen von CDs und halten eines kurzen Vortrags zum Thema Mastanlagen während einer öffentlichen Stadtratssitzung führte im Frühjahr 2011 zu Festnahmen und Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs. In der Verhandlung wurde den Aktivist_innen folgendes vorgeschlagen: entweder sie würden ein Geständnis ablegen oder der Richter würde alle Stadträte als Zeug_innen laden, was extrem hohe Gerichtskosten verursachen würde. Die Aktivist_innen ließen sich darauf ein, da eine Verurteilung so oder so statt gefunden hätte. Zwei der AKtivist_innen wurden nach dem Jugendstrafrecht zu je 40 Stunden sozialer Arbeit verurteilt. Gegen den anderen Aktivisten wurde das Verfahren gegen Zahlung von 150€ an den Kinderschutzbund eingestellt.