Vier Tierbefreiungsaktivist*innen werden in Straubing zu 15 Ta­ges­sät­zen à 10 Euro verurteilt!

Am Don­ners­tag, den 24.​10.​2013, fand der Pro­zess gegen vier mut­maß­li­che Schlacht­fa­brik­blo­ckie­rer/innen am Amts­ge­richt Strau­bing statt. Den An­ge­klag­ten wurde vor­ge­wor­fen, sich an einer Blo­cka­de der Wie­sen­hof­schlacht­fa­brik bei Bogen am 9. März die­sen Jah­res be­tei­ligt zu haben, indem sie sich an meh­re­re Be­ton­fäs­ser ket­te­ten. Die An­kla­ge­punk­te lau­ten Haus­frie­dens­bruch, Nö­ti­gung und Kör­per­ver­let­zung.
Das Rechts­sys­tem ver­sucht Mis­stän­de, wie tag­täg­li­che Aus­beu­tung und Tö­tung von Tie­ren, und le­gi­ti­me Pro­tes­te da­ge­gen durch ein Ge­richts­ver­fah­ren zu kri­mi­na­li­sie­ren und schützt damit Kon­zer­ne wie Wie­sen­hof, wel­che ihre wirt­schaft­li­che In­ter­es­sen über Be­dürf­nis­se von Men­schen und Tie­ren stel­len.

Mehr Infos zum Gerichtsverfahren gegen die vier Angeklagten in Straubing gibt es hier: