Tierbefreiungsaktivist_innen erhalten halbjähriges Aufenthaltsverbot für Wietze!

Am 24. August, eine Woche vor der Großdemonstration gegen die Mega-Schlachtfabrik in Wietze an der sich ca. 7.000 Menschen beteiligten, wurde an mindestens vier Aktivist_innen ein halbjähriges Aufenthaltsverbot für ein großflächiges Gebiet rund um die Schlachtfabrik verschickt.
Das Verbot wurde von der Gemeinde Wietze verhängt und betrifft Aktivist_innen aus der Tierbefreiungsbewegung, die sich in der Vergangenheit an öffentlichen Aktionen gegen die Schlachtfabrik beteiligten. Bis Februar 2014 dürfen sie nun das Gebiet nicht mehr betreten. Wenn sie sich nicht daran halten müssen sie eine Geldbuße von 400€ zahlen. Rechtsanwältin Britta Eder beantragte die Aufhebung des Verbots für die Großdemonstration am Samstag, der Antrag wurde von der Gemeinde abgelehnt. „Die Begründung dieser Ablehnung lässt befürchten, dass das eigentliche Ziel der Aufenthaltsverbote das Verbot der Teilnahme an Versammlungen durch die Betroffenen ist. Derartige Eingriffe in die Versammlungsfreiheit auf Grundlage des allgemeinen Polizeirechts sind jedoch unzulässig.“ kommentiert Rechtsanwältin Britta Eder.
Die Gemeinde begründet ihr Vorgehen u.a. mit der Behauptung, von den betroffenen Personen würden erhebliche Gefahren ausgehen.

Mehr Infos zur Repression in Wietze gibt es hier: