Wien

Breite Solidarisierung mit den Angeklagten
26. Juli 2013
Über 2100 Selbstanzeigen wegen Versuchter Schwerer Nötigung
Anlässlich der geplanten Neuverhandlung von Vorwürfen gegen fünf
Tierrechtsaktivist_innen u.a. wegen versuchter schwerer Nötigung, hat
der Verein gegen Tierfabriken (VGT) zu Selbstanzeigen aufgerufen. Dem
Aufruf sind bis jetzt über 2100 Menschen gefolgt, darunter auch Promis.
Die Angeklagten sind mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht, da sie durch
die simple Androhung legaler Proteste und einer Kampagne gegen
pelzverkaufende Bekleidungsunternehmen Umsatzeinbußen durch
Kund_innen-Boykotte in Aussicht gestellt hätten und damit nach Meinung
der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt den Tatbestand der versuchten
Schweren Nötigung erfüllt hätten.
Auf der Website des VGT kann die Selbstanzeige gelesen und unterzeichnet
werden.

Die Selbstanzeige im Wortlaut:
“Aus dem anbei übermittelten Schreiben geht hervor, dass ich der Firma
SPORT EYBL & SPORTS EXPERTS GmbH eine Kampagne mit regelmäßiger
Abhaltung angemeldeter Kundgebungen angekündigt habe, sollte die Firma
auch in Zukunft am Verkauf von Tierpelzartikeln festhalten. Ziel der
Kampagne ist es, die Öffentlichkeit über problematische
Unternehmenspraktiken zu informieren, mithin darüber die Wahrheit zu
sagen. Dies entspricht in besonderem Maße den guten Sitten.
Eine derartige Aufklärungskampagne kann unter Umständen durch geändertes
Konsumverhalten dem Unternehmen nicht unwesentliche Umsatzeinbußen
bescheren.
Im Rahmen einer Pelzkampagne unterstütze ich aktiv Versammlungen, welche
einen Entschluss von KonsumentInnen auf Abstandnahme vom Kauf in dem
jeweiligen tierpelzführenden Modehaus bewirken, die zu Umsatzeinbußen
führen kann.
Mir ist bekannt, dass die Geschäftsleitung aufgefordert wurde, aus dem
Tierpelzhandel auszusteigen, dieser Aufforderung aber nicht Folge
geleistet hat, weshalb diese Versammlungen stattfinden.
Im Rahmen der Pelzkampagne gegen die Firma KBS Kleider Bauer GmbH habe
ich folgende Petition an die Geschäftsleitung unterschrieben und andere
Personen zur Unterschrift aufgefordert bzw. werde ich andere Personen
zur Unterschrift auffordern:
“Kleider Bauer stopp den Pelzverkauf! Wir fordern die Geschäftsleitung
von Kleider Bauer auf, endlich aus dem blutigen Handel mit Tierpelzen
auszusteigen! Wir möchten erst dann wieder bei Kleider Bauer einkaufen,
wenn dieser bekannt gibt, keinen Echtpelz mehr zu verkaufen.”
Ich ersuche um Prüfung auf allfällige Erfüllung der Straftatbestände §
105 Abs 1 StGB (Nötigung) bzw § 106 Abs 1 StGB (Schwere Nötigung) im
Lichte des Urteils des Oberlandesgerichts Wien 19 Bs 491/12p vom
23.05.2013.”

Der Streik: Eine „versuchte schwere Nötigung“?
7. Juli 2013
Wie problematisch die Kriminalisierungsversuche der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt sind, hat unlängst auch der Innsbrucker Strafrechtsprofessor Dr. Klaus Schwaighofer thematisiert.
Schwaighofer ist u.a. Verfasser desjenigen Teils des ‘Wiener Kommentars zum Strafgesetzbuch’, der sich mit den Nötigungsparagrafen §§ 105/106 StGB befasst. Der ‚Wiener Kommentar‘ ist neben dem ‚Salzburger Kommentar‘ zentrales juristisches Werk zur Interpretation der Bestimmungen des Strafgesetzbuches in Österreich und dient als Grundlage für die juristischen Argumentationen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Rechtsanwält_innen, da die meisten Gesetzesformulierungen im Detail eine Menge Interpretationsspielraum lassen.
In seiner Aufarbeitung des Urteils des Oberlandesgerichts (OLG), das u.a. die Freisprüche aus erster Instanz wegen versuchter schwerer Nötigung (§ 106 StGB) aufhebt, kommt er nicht nur zu einem anderen Schluss als das OLG und die Staatsanwaltschaft, sondern auch zu der Feststellung, dass die Auslegung letztgenannter eine Bedrohung für das Streikrecht in Österreich bedeutet.
Das OLG hatte in seiner Entscheidung ausgeführt, die Ankündigung einer Protestkampagne würde den Tatbestand einer versuchten schweren Nötigung u.a. deshalb erfüllen, da die Aktivist_innen über keinen „Rechtsanspruch“ auf die Erfüllung ihrer Forderung, d.h. auf den Austieg eines Unternehmens aus dem Pelzhandel, verfügten.
Dr. Schwaighofer schreibt dazu: “…dann wäre jede Streikdrohung für höhere Löhne eine strafbare Nötigung oder gar Erpressung, weil kein Rechtsanspruch auf höhere Löhne besteht (außer die Löhne lägen unter dem Kollektivvertrag). Auch die Drohung mit einer Autobahnblockade oder sonst einer Straßenblockade, um beispielsweise ein Nachtfahrverbot für LKW zu erreichen oder eine Ausnahmeregelung von der Vignettenpflicht zu erreichen (siehe die aktuelle Diskussion zur Vignettenpflicht für das Autobahnstück von der Grenze bis Kufstein Süd), wäre eine strafbare Nötigung, denn einen Rechtsanspruch auf ein Nachtfahrverbot oder Ausnahmeregelungen gibt es nicht.”
Der ganze Text im Wortlaut findet sich hier.

Freisprüche gegen fünf TierrechtlerInnen aufgehoben
19. Juni 2013

“In Stattgebung der Berufung wird das angefochtene Urteil in seinen Punkten […] aufgehoben und zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.”

Mit diesem Satz leitet das OLG Wien seine 100 Seiten dicke Entscheidung von Ende Mai 2013 ein und hebt damit die im Mai 2011 getroffenen Freisprüche von allen Anklagepunkten durch das Landesgericht Wr. Neustadt auf.
Rechtskräftig sind zwar alle Freisprüche von den skandalösen Anschuldigungen der Mitgliedschaft in einer Kriminellen Organisation (§ 278a StGB), die noch aufrecht erhaltenen Anschuldigungen sind jedoch kaum weniger haarsträubend:
Konkret sind fünf AktivistInnen u.a. aus dem Umfeld der Basisgruppe Tierrechte (BAT) und der Veganen Gesellschaft Österreich (VGÖ) betroffen. Ihnen wird, auch sechs Jahren nach ihrem inkriminierten politischen Aktivismus, die Versuchte Schwere Nötigung von pelzhandelnden Bekleidungsunternehmen wie Fürnkranz, Kleider Bauer und Escada vorgeworfen. Daneben beharrt der weiterhin zuständige Staatsanwalt Wolfgang Handler zusätzlich auf den abstrusen Vorwürfen der Sachbeschädigung, Tierquälerei (!) und Widerstand gegen die
Staatsgewalt. Für die fünf AktivistInnen bedeutet das, dass nach über sechs Jahren Repression immer noch kein Ende in Sicht ist.

Bisher hat das nun wieder befasste Landegericht Wr. Neustadt noch keinen Termin ausgeschrieben. Mit einem Verhandlungsbeginn im Spätsommer oder Herbst ist aber zu rechnen.

Hier weitere Infos:
antirep2008.org

Weitere Infos zur Repression in Österreich gibt es hier: